Kontaktaufnahme: Wenn Sie den Eindruck haben, dass wir als Psychotherapeutinnen für Sie in Frage kommen, dann melden Sie sich zunächst telefonisch in den angegebenen Sprechzeiten, um einen Termin für ein Erstgespräch (Psychotherapeutische Sprechstunde) zu vereinbaren. Wir bitten Sie aus Datenschutzrechtlichen Gründen auf Anfragen per Email abzusehen.
Psychotherapeutische Sprechstunde und Probatorische Sitzungen: Die ersten fünf bis sieben Stunden wird ein Fokus auf die Prüfung der Indikation für eine Psychotherapie gelegt. Dazu wird zunächst erhoben, welche psychischen und ggf. körperlichen Symptome vorliegen und ob eine psychische Erkrankung vorliegt. Der zweite Fokus liegt auf dem Beziehungsaufbau: Da eine wertschätzende therapeutische Beziehung ein wichtiger Wirkfaktor für eine gut gelingende Therapie darstellt, wird besprochen, wie wir uns im Kontakt miteinander fühlen. Der dritte Fokus liegt im Aufbau von Therapiezielen und einer gemeinsamen Behandlungsplanung für die Psychotherapie.
Beantragung Kurzzeittherapie, Langzeittherapie: Nach der vierten bis sechsten Sitzung kann eine Psychotherapie beantragt werden. In der Regel wird zunächst die Kurzzeittherapie 1 mit 12 Stunden á 50 min. gestellt; anschließend geht es entweder weiter mit der Kurzzeittherapie 2 mit 12 Stunden á 50 min. oder direkt mit der Beantragung der Langzeittherapie durch ein Gutachterverfahren für zunächst 60 Stunden minus der bisher absolvierten Stunden aus der Kurzzeittherapie. Die Langzeittherapie kann anschließend nochmal bis zu maximal 80 Stunden verlängert werden. Wenn Sie in den letzten zwei Jahren bereits eine Psychotherapie absolviert haben, gibt es die Möglichkeit entweder noch offene Restkontingente des ehemaligen Therapeuten zu übernehmen oder 6 Monate nach Beendigung der letzten Psychotherapie eine Akuttherapie mit max. 24 Stunden á 25 min. durchzuführen.