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Kosten

Gestzliche Krankenkassen übernehmen in der Regel die gesamten Behandlungskosten, sofern es sich um eine psychische Störung mit „Krankheitswert“ handelt. Dazu gehören u.a.: Angststörungen, Depressionen, Essstörungen, Persönlichkeitsstörungen, psychosomatische Störungen, Süchte, Verhaltensstörungen, Zwangsstörungen.

Selbstzahlende. In manchen Fällen ist eine Bezahlung der Psychotherapie durch die gesetzliche Krankenkasse nicht möglich oder von Hilfesuchenden gar nicht gewünscht. Sie haben bei uns die Möglichkeit, ihre Psychotherapie selbst zu bezahlen. Auch hier erfolgt die Abrechnung nach GOP/GOÄ.

Private Krankenversicherungen, Beihilfen und die Heilfürsorge bernehmen in der Regel die Kosten für eine ambulante Psychotherapie. Die Abrechnung der Honorarkosten erfolgt nach der amtlichen Gebührenverordnung der Psychotherapeuten und Ärzte GOP/GOÄ und beträgt derzeit für eine Einzelsitzung (50 Minuten) 100,55€. Bitte erfragen Sie bei Ihrem jeweiligen Kostenträger die genauen Bedingungen und lassen sich ggfs. die nötigen Antragsformulare zusenden.