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Kosten

Gestzliche Krankenkassen übernehmen in der Regel die gesamten Behandlungskosten, sofern es sich um eine psychische Störung mit „Krankheitswert“ handelt. Dazu gehören u.a.: Angststörungen, Depressionen, Essstörungen, Persönlichkeitsstörungen, psychosomatische Störungen, Süchte, Verhaltensstörungen, Zwangsstörungen.

Private Krankenversicherungen, Beihilfen und die Heilfürsorge übernehmen in der Regel die Kosten für eine ambulante Psychotherapie. Die Abrechnung der Honorarkosten erfolgt nach der amtlichen Gebührenverordnung der Psychotherapeuten und Ärzte (GOP/GOÄ). Die Kosten belaufen sich pro Einzelsitzung (50 Minuten) aktuell auf 153 € (3,5-facher Satz). Bitte erfragen Sie bei Ihrem jeweiligen Kostenträger die genauen Bedingungen und lassen sich ggf. die nötigen Antragsformulare zusenden.

Selbstzahlende. In manchen Fällen ist eine Bezahlung der Psychotherapie durch die gesetzliche Krankenkasse nicht möglich oder von Hilfesuchenden gar nicht gewünscht. Sie haben bei uns die Möglichkeit, ihre Psychotherapie selbst zu bezahlen. Die Abrechnung erfolgt ebenfalls nach der amtlichen Gebührenverordnung der Psychotherapeuten und Ärzte (GOP/ GOÄ).